VERANSTALTER
Veranstalter des Kickforce Festival ist die Focus Events GmbH, Bahnhofstrasse 44, 3902 Vitis
GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Besucher des Kickforce Festivals. Durch den Erwerb eines Tickets und den Besuch des Festivals akzeptiert der Besucher diese Bedingungen. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher einen Veranstaltungsvertrag mit der Focus Events GmbH ab. Das Kickforce Festival findet am LOAB- Flugplatz Dobersberg, Kautzener Str. 201, 3843 Dobersberg statt, dieser beinhaltet das gesamte Veranstaltungsgelände inklusive Parkplatz, die folgenden AGB und Regeln gelten für das gesamte Gelände.
HAFTUNG
Gemäß den Bestimmungen des Veranstalters haftet dieser nur für Schäden, Verletzungen und Diebstahl, die Besucher auf dem Veranstaltungsgelände erleiden, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens des Veranstalters, seiner Vertreter oder Bevollmächtigten verursacht wurden. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden an Personen oder Sachen, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden. Nach Abschluss der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Besucher, die sich noch auf dem Gelände befinden oder dieses nach der Schließung erneut betreten. Es wird erwartet, dass die für Veranstaltungsbesucher zugänglichen Einrichtungen sorgfältig und ordnungsgemäß genutzt werden. Andere Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern weder betreten noch in Betrieb genommen werden. Es obliegt den Veranstaltungsbesuchern, das Gelände nach Ende der Önungszeiten zu verlassen. AUSWEIS Gemäß den Bestimmungen der Veranstaltung ist es erforderlich, dass jeder Gast einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitführt. Andere Formen von Ausweisen werden nicht akzeptiert.
HAUSRECHT / VERHALTENSREGELN / SICHERHEITSANWEISUNGEN
Gemäß den Anweisungen des Veranstalters sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist es obligatorisch, diesen stets Folge zu leisten. Ebenso haben alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, sich so zu verhalten, dass sie weder andere gefährden noch belästigen und keinerlei Schäden an Aufbauten, Einrichtungen oder Gegenständen verursachen. Zusätzlich sind alle Besucher dazu verpflichtet, den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, der Polizei, der Feuerwehr sowie den Anweisungen über die Lautsprecheranlage oder Videowände uneingeschränkt zu folgen. Es wird betont, dass Besucher im Falle eines Unwetters eigenverantwortlich angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, und es wird dringend davon abgeraten, sich unter Bäumen oder in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten aufzuhalten. Des Weiteren wird das Hausrecht vom Veranstalter oder seinem Personal ausgeübt, einschließlich der Sicherheitsdienste. Auf dem Festivalgelände gelten klare Regeln, denen Besucher unbedingt gehorchen müssen. Dazu gehört unter anderem das Verbot, verbotene Gegenstände mitzuführen, Gewalt auszuüben, Gegenstände zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten, sowie bauliche Anlagen zu beschädigen. Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch ist gestattet, jedoch ist die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter zu vermeiden. Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln kann der Veranstalter Besucher vom Gelände verweisen und ein Hausverbot aussprechen. Im Falle eines solchen Verweises aufgrund schwerwiegender Verstöße verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit, und es erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
GEWALTSAMKEIT
Auf der Veranstaltung gilt ein striktes Verbot der Anwendung von Gewalt in jeglicher Form. Bei Zuwiderhandlung erfolgt umgehend der Ausschluss vom Veranstaltungsgelände und möglicherweise eine Anzeige bei den zuständigen Behörden.
VERANSTALTUNGSABSAGE / VERANSTALTUNGSABBRUCH / PROGRAMMÄNDERUNGEN
Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen behält sich der Veranstalter vor, ohne dass dies zu einer Rückgabe des Tickets berechtigt. Bei Ausfall von Künstlern, Nichtnutzbarkeit von Geländeteilen oder temporärem Technikausfall aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Anfallende Spesen werden bei unverschuldeter Absage, Verschiebung oder Änderung des Programms vom Veranstalter nicht erstattet. Das Festival findet bei jeder Witterung statt, wird jedoch bei Gefahr für Besucher, Künstler oder Personal sofort abgebrochen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund von Verschiebungen oder Absagen der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gestaltung, Länge und Inhalte der Darbietungen. Das Ticket gewährt einmaligen Zutritt zum Festivalgelände, und bei Programmänderungen oder Absagen einzelner Darbietungen hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter des Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Änderungen im Programm werden vom Veranstalter online auf der Veranstaltungshomepage oder auf deren Social-Media-Kanälen bekanntgegeben.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Folgende Gegenstände sind auf dem Festivalgelände nicht gestattet: Taschen oder Rucksäcke größer als das DIN A3-Format, Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper sowie pyrotechnische Gegenstände, Flaschen oder Behältnisse mit Flüssigkeiten, Flugobjekte wie Drohnen oder Luftballons, Gegenstände aus Glas, Medikamente in unüblichen Mengen oder ohne Originalverpackung, Griller jeglicher Art einschließlich Gaskocher und Campinggriller, selbst mitgebrachte Getränke und Speisen, Laserpointer, Musikanlagen oder Lautsprecher jeglicher Art, Pulver oder grobkörnige Materialien, sperrige Gegenstände, Trockeneis, Waffen gemäß dem österreichischen Waffengesetz oder andere Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, Flaggen, Banner oder Gegenstände mit beleidigendem oder provokativem Inhalt, sowie alle Objekte, die die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährden oder potenziell als gefährlich eingestuft werden könnten, wie vom Veranstalter festgelegt.
BEZAHLUNGSSYSTEM AM FESTIVALGELÄNDE
Beim Kickforce Festival ist ausschließlich die Bezahlung mit Festival-Token auf dem gesamten Gelände möglich. Nicht genutzte Token können ausschließlich während der Önungszeiten des Festivals am Veranstaltungsort zur Rückerstattung eingereicht werden.
FOTOGRAFIE UND VIDEOAUFNAHMEN
Der Besucher gibt seine Zustimmung dazu, dass Aufnahmen, die von ihm gemacht wurden, ohne Entschädigung und zeitliche Begrenzung sowohl digital als auch analog aufgezeichnet und veröffentlicht werden dürfen. Diese Veröffentlichung kann beispielsweise auf der offiziellen Website der Veranstaltung, in sozialen Medien, in Zeitungen sowie in verschiedenen Medienkanälen erfolgen. Die Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des entsprechenden Festivals sowie zur Bewerbung zukünftiger Festivals gleicher Art oder ähnlicher Veranstaltungen genutzt werden. Es besteht die Möglichkeit, einer Veröffentlichung der Bilddaten schriftlich jederzeit unter info@kickforce-festival.at zu widersprechen. Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Entschädigung für die abgebildeten Personen anzufertigen und in allen bekannten und zukünftigen Medien umfassend zu nutzen oder nutzen zu lassen. Diese Nutzung erstreckt sich insbesondere auf die Berichterstattung in sämtlichen Medien, einschließlich des Internets, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie auf die Bewerbung des Festivals, die Sponsorenakquise und alle weiteren Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Alle Rechte können auch zu diesen Zwecken an Dritte übertragen werden.
GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE
Der Veranstalter warnt davor, dass der Schallpegel auf der Veranstaltung 93 dB überschreiten kann und Gehörschäden verursachen könnte. Besucher werden dringend dazu aufgefordert, insbesondere in der Nähe des Bühnenbereiches Gehörschutz zu tragen, der kostenlos an den Info- und Lost&Found-Stellen auf dem Gelände erhältlich ist. Der Veranstalter bemüht sich um Maßnahmen zur Lautstärkebegrenzung und Auswahl geeigneter Veranstaltungsorte, um Schäden zu vermeiden. Dennoch wird empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere in der Nähe der Lautsprecherboxen. Besucher sollten ihren Aufenthaltsort und -dauer entsprechend ihren individuellen Hörgewohnheiten anpassen.
KONTROLLE VON TASCHEN UND RUCKSÄCKEN OD. ÄHNLICHES
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Sicherheitskontrollen durchzuführen, um gefährliche oder untersagte Gegenstände bei Besuchern zu erkennen, sowohl vor dem Eintritt auf das Gelände als auch während ihres Aufenthalts. Jegliche entdeckten Gegenstände, die als gefährlich oder untersagt eingestuft werden, werden ohne Ausnahme eingezogen.
DROGEN UND ALKOHOLKONSUM
Es wird klargestellt, dass Personen, die stark alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, nicht befugt sind, das Veranstaltungsgelände zu betreten. Personen, die durch den übermäßigen Konsum von Alkohol/Drogen stark beeinträchtigt sind und Störungen verursachen oder andere belästigen, werden vom Gelände verwiesen. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
ALTERSBESCHRÄNKUNG
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kickforce Festivals ist es erforderlich, dass Besucher mindestens 16 Jahre alt sind. Das Sicherheitspersonal führt Alterskontrollen durch. Personen unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Festivalgelände, auch nicht in Begleitung eines älteren Freundes oder mit einer Vollmacht ihrer Eltern. Beim Betreten des Geländes werden Ausweis und Ticket überprüft, daher ist es wichtig, beides griffbereit zu halten. Es werden ausschließlich offizielle Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein akzeptiert. Schüler- oder Studentenausweise sowie Kopien werden nicht als gültige Nachweise akzeptiert. Die aktuellen Bestimmungen des Niederösterreichischen Jugendschutzgesetzes gelten für das gesamte Gelände während der Veranstaltung.
PARKPLATZORDNUNG
Gemäß den Veranstaltungsregeln dürfen Besucher mit gültigem Parkticket während der Öffnungszeiten auf die ausgewiesenen Parkplätze einfahren. Das Übernachten, Campen oder Aufstellen von Zelten auf dem Parkplatz ist strengstens untersagt, ebenso wie das Parken auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen. Das Parken ist ausschließlich auf zugewiesenen Parkplätzen erlaubt. Für das Parken wird eine Gebühr erhoben, um die Kosten für Personal, Renaturierung und Miete zu decken. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden durch Dritte oder höhere Gewalt, einschließlich steckengebliebener Fahrzeuge. Die Ein- und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten überwacht, und regelmäßige Kontrollgänge über die Parkflächen werden durchgeführt.
MÜLLENTSORGUNG
Besucher werden darauf hingewiesen, dass sämtlicher Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen ist und keinesfalls auf den Boden geworfen oder anderweitig hinterlassen werden sollte.
RECHTLICHE KONSEQUENZEN BEI VERSTÖßEN
Besucher sollten beachten, dass jede Nichteinhaltung der Hausordnung zum Verweis von der Veranstaltungsstätte führen kann. Es wird klargestellt, dass das Ignorieren von Wegweisungen durch die Polizei als Verwaltungsübertretung betrachtet wird. Jegliches Verhalten, das möglicherweise straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen hat, wird konsequent bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.